Sichere IT für Arztpraxen und Labore

Ich bin Erik Reichhardt, Ihr Experte für IT-Sicherheit in Ihrer Praxis.

Mein Motto lautet: können und kümmern!

Ich kenne Ihre Herausforderungen und Ansprüche an eine sichere und zuverlässige IT-Architektur. Denn Arztpraxen und Labore gehören seit langem zu meinen zufriedenen Kunden.

Sie können sich darauf verlassen, dass ich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen (z.B. KBV-Richtlinie zur IT-Sicherheit nach § 75b SGB V) vertraut bin. Ihren Fristen und Vorgaben gehört meine volle Aufmerksamkeit.

Vielen Dank

IT-Sicherheit in Ihrer Praxis

Seit dem 01. Januar 2021 gilt verpflichtend für alle Praxen die Richtlinie der Kassenärztliche Bundesvereinigung zur IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Versorgung nach § 75b SGB V. Entsprechend dieser Richtlinie gibt es klare Vorgaben im Bezug auf das Verwalten von Patientendaten sowie das minimieren von Risiken, sowohl bei Datenverlust als auch bei Betriebsausfall. 

Profitieren Sie von unserem Wissen

Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Sie bei der Umsetzung der neuen Richtlinie für IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Versorgung nach § 75b SGB V kompetent zu unterstützen und dementsprechend mit Ihnen eine Strategie für die Umsetzung in Ihrer Praxis auszuarbeiten. 

Wenn Sie Handlungsbedarf haben oder Unterstützung benötigen, dann kontaktieren Sie uns und wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.

KBV erstellt Richtlinie zur Datensicherheit
Wir arbeiten nach § 75b Absatz 5 SGB V


Fristen und Vorgaben
an Ihre Praxis

Abhängig von der Größe Ihrer Praxis müssen Fristen und Vorgaben eingehalten werden, die für die Umsetzung der IT-Sicherheitsrichtlinie vorgesehen sind. Im Folgenden können Sie Ihren Praxistyp bestimmen und sich außerdem über die damit verbundenen Vorgaben informieren.

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